Abschlussprüfung und Fachhochschulreife

I. Abschlussprüfung
 

1. Abschlussprüfung für Schüler
 

Der Besuch der Fachoberschule schließt mit der Fachhochschulreifeprüfung ab. Dabei sind in folgenden Fächern Prüfungsaufgaben schriftlich zu bearbeiten:

In allen Ausbildungsrichtungen: Deutsch, Englisch, Mathematik,

zusätzlich

in der Ausbildungsrichtung Technik das Fach Physik,

in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege das Fach Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen,

in Sozialwesen das Fach Pädagogik/Psychologie und

in der Ausbildungsrichtung Gestaltung eine praktische Prüfung im Fach Darstellung.
 

2. Abschlussprüfung für andere Bewerber
 

Der Abschlussprüfung können sich auch andere Bewerber unterziehen, d. h. Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung nicht ablegen können. Geprüft werden dabei schriftlich bzw. praktisch die o.a. Abschlussprüfungsfächer. Zusätzlich findet eine mündliche Prüfung in den Fächern Sozialkunde und Englisch sowie in drei weiteren vom Bewerber nach § 54 FOBOSO zu wählenden Fächern der jeweiligen Ausbildungsrichtung statt.

 

II. Fachhochschulreife
 

Schüler, die die Abschlussprüfung mit Erfolg ablegen, erhalten das "Zeugnis der Fachhochschulreife". Es berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (unabhängig von der Ausbildungsrichtung) Studienbewerber, die keine oder eine der gewählten Ausbildungsrichtungen nicht entsprechende fachpraktische Ausbildung durchlaufen haben, müssen vor Studienbeginn an Fachhochschulen in Bayern eine mindestens sechswöchige, auf die gewählte Fachrichtung bezogene, Vorpraxis nachweisen. Für den Studiengang "Pflegemanagement" ist anstelle der fachpraktischen Ausbildung eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung nachzuweisen. Der Studiengang "Innenarchitektur" und die Fachhochschulstudiengänge der Ausbildungsrichtung "Gestaltung" setzen den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung voraus, der in einer Eignungsprüfung zu erbringen ist. Das Zeugnis der Fachhochschulreife gilt auch als Voraussetzung für die Ausbildung der Beamten des gehobenen nichttechnischen Dienstes an der Bayerischen Beamtenfachhochschule. Wer eine solche Laufbahn anstrebt, muss außerdem die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (Teilnahme an einem Ausleseverfahren u. a ). Auskünfte hierzu erteilen die für die jeweilige Laufbahn zuständigen Staatsministerien und die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses (Kardinal-Döpfner-Str. 4, 80333 München).